Erläuterungen zur <br>Gewinn- und Verlustrechnung
Bei den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich die Vorjahresangaben auf die angepassten Zahlen.
[ 1 ] UMSATZERLÖSE
STRUKTUR DER UMSATZERLÖSE DES KONZERNS

Im Rahmen der Segmentberichterstattung sind die Umsatzerlöse des Konzerns nach Konzernbereichen und Märkten dargestellt.
[ 2 ] KOSTEN DER UMSATZERLÖSE
In den Kosten der Umsatzerlöse sind die dem Finanzdienstleistungsgeschäft zuzuordnenden Zinsaufwendungen in Höhe von 2.147 Mio. € (Vorjahr: 1.780 Mio. €) ausgewiesen.
[ 3 ] SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die Erträge aus Wechselkursveränderungen enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kursgewinne aus der Bewertung zum Stichtagskurs. Daraus resultierende Kursverluste werden unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. In den Übrigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Unternehmensverkäufen in Höhe von 320 Mio. € enthalten.
[ 4 ] SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

[ 5 ] ERGEBNIS AUS AT EQUITY BEWERTETEN ANTEILEN

[ 6 ] FINANZIERUNGSAUFWENDUNGEN

[ 7 ] ÜBRIGES FINANZERGEBNIS

Erträge und Aufwendungen aus gesicherten Grundgeschäften und den absichernden derivativen Finanzinstrumenten im Sinne des IAS 39 werden in den Posten Aufwendungen und Erträge aus der Fair-Value-Bewertung von hedgeineffektiven derivativen Finanzinstrumenten saldiert ausgewiesen. In diesen Posten sind ebenfalls Erträge und Aufwendungen aus dem ineffektiven Teil ansonsten effektiver Sicherungsgeschäfte sowie aus Fair-Value-Änderungen von Derivaten, die nicht die Voraussetzungen des IAS 39 für Hedge Accounting erfüllen, enthalten. Darüber hinaus werden in diesen Posten Erträge und Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen von Derivaten ausgewiesen, die für konzerninterne Grundgeschäfte eingesetzt werden.
[ 8 ] STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS

Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2006 betrug 25 %. Hieraus resultiert einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag eine Steuerbelastung von 38,3 %. Im laufenden Geschäftsjahr wurden latente Steuern grundsätzlich mit einem Steuersatz von 38,3 % bewertet. Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 und 42,0 %. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.
Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2006 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 247 Mio. € (Vorjahr: 151 Mio. €).
Bisher noch nicht genutzte Verlustvorträge bestanden in Höhe von 3.104 Mio. € (Vorjahr: 3.758 Mio. €). Verlustvorträge in Höhe von 1.598 Mio. € (Vorjahr: 1.810 Mio. €) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 277 Mio. € (Vorjahr: 222 Mio. €) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verwenden sind. Darüber hinaus bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.229 Mio. € (Vorjahr: 1.725 Mio. €), die innerhalb eines Zeitraums von 15 beziehungsweise 20 Jahren genutzt werden können. Verlustvorträge in Höhe von 1.063 Mio. € (Vorjahr: 607 Mio. €) wurden als nicht nutzbar eingeschätzt.
Der Anstieg als nicht nutzbar eingeschätzter Verlustvorträge resultierte im Wesentlichen aus der steuerlichen Situation amerikanischer und brasilianischer Gesellschaften.
Latente Steuern werden angesetzt, soweit Einkünfte von Tochterunternehmen aufgrund besonderer lokaler steuerlicher Regelungen in der Vergangenheit steuerbefreit waren und soweit die Steuereffekte bei Wegfall der temporären Steuerbefreiung absehbar sind. Die von verschiedenen Staaten zum Ausgleich für den Wegfall der betragsmäßig unbegrenzten Steuerbefreiungen gewährten Steuerguthaben führten zum Ansatz eines Steuervorteils in Höhe von 141 Mio. € (Vorjahr: 303 Mio. €).
Im Vorjahr wurde für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 51 Mio. € kein latenter Steueranspruch angesetzt. Für Steuergutschriften in Höhe von 206 Mio. € (Vorjahr: 206 Mio. €) wurde in der Bilanz kein latenter Steueranspruch erfasst.
Aus Steuersatzänderungen resultierten latente Steueraufwendungen in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: Ertrag 10 Mio. €).
In Höhe von insgesamt 596 Mio. € (Vorjahr: 1.182 Mio. €) wurden die in der Bilanz erfassten latenten Steuern direkt im Eigenkapital berücksichtigt, ohne die Gewinn- und Verlustrechnung zu berühren. Die erfolgsneutrale Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste gemäß IAS 19 führte nach Konsolidierungskreisänderungen im laufenden Geschäftsjahr zu einer Eigenkapitalminderung aus der Bildung von latenten Steuern in Höhe von 116 Mio. € (Vorjahr: Erhöhung 469 Mio. €). Die Veränderung der latenten Steuern auf Cash-flow-Hedge-Rücklagen verminderte das Eigenkapital um 449 Mio. € (Vorjahr: Erhöhung um 194 Mio. €). Die aufgrund der Fair-Value-Bewertung von Wertpapieren zu bildenden latenten Steuern minderten das Eigenkapital um 15 Mio. € (Vorjahr: 76 Mio. €).
KÖRPERSCHAFTSTEUERGUTHABEN
Durch das am 12.12.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurde die Abrechnung der sog. Körperschaftsteuerguthaben neu geregelt. Nach der bisherigen Gesetzeslage war die jährliche Realisierung dieser Steuerguthaben an Dividendenzahlungen und damit an zukünftige Ereignisse geknüpft. Die Guthaben konnten im Konzernabschluss deshalb nur mit dem anteiligen Jahresbetrag als Forderung abgebildet werden (Vorjahr: 75 Mio. €).
Das SEStEG schreibt die Auszahlung der Körperschaftsteuerguthaben nunmehr unabhängig von Dividendenzahlungen vor. Die Erstattungsbeträge werden demnach in zehn gleichen Jahresbeträgen in den Jahren 2008-2017 ausgezahlt, wobei der Erstattungsanspruch in voller Höhe zum 31.12.2006 entstand und nicht verzinslich ist.
Der unbedingt und unabhängig von Dividendenausschüttungen entstandene Anspruch wurde erfolgswirksam als laufender Ertragsteueranspruch im Sinne von IAS 1.68 (m) aktiviert. Am Bilanzstichtag betrug der Barwert des Erstattungsanspruchs 951 Mio. €.
LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.
Der ausgewiesene Steuerertrag aus fortgeführten Aktivitäten des Jahres 2006 von 162 Mio. € (Vorjahr: Aufwand 571 Mio. €) war um 848 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €) niedriger als der erwartete Steueraufwand von 686 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Thesaurierungssatzes von 38,3 % auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.
ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND

[ 9 ] ERGEBNIS JE AKTIE
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Volkswagen AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Stamm- und Vorzugsaktien.
Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Optionsrechte, die allerdings nur dann ergebnisverwässernd wirken, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus der fünften, sechsten und siebten Tranche des Aktienoptionsplans.
