Sonstige Erläuterungen
[ 28 ] KAPITALFLUSSRECHNUNG
Der Fonds der Kapitalflussrechnung umfasst ausschließlich die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel.
In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme erläutert, und zwar getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit, unabhängig von der Gliederung der Bilanz.
Ausgehend vom Ergebnis vor Steuern wird der Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Das Ergebnis vor Steuern wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (im Wesentlichen Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen im Working Capital ergibt sich der Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit.
Die Investitionstätigkeit umfasst neben Zugängen im Sach- und Finanzanlagevermögen auch die Zugänge aktivierter Entwicklungskosten. Ebenfalls werden hier die Veränderung der Vermieteten Vermögenswerte und die Veränderung der Forderungen aus Finanzdienstleistungen ausgewiesen.
In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelabflüssen aus Dividendenzahlungen und der Tilgung von Anleihen die Zuflüsse aus der Begebung von Anleihen sowie die Veränderung der übrigen Finanzschulden enthalten.
Die Veränderungen der Bilanzposten, die in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen nicht zahlungswirksam sind und ausgesondert werden.
Bei den unter Veränderung des Konsolidierungskreises ausgewiesenen Zahlungsmitteln handelt es sich um Zahlungsmittel erst- beziehungsweise entkonsolidierter Gesellschaften.
Im Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit sind im Jahr 2006 Zahlungen für erhaltene Zinsen von 3.879 Mio. € und für gezahlte Zinsen von 3.184 Mio. € enthalten. Darüber hinaus enthält das Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen (Anhangangabe 5) Dividenden in Höhe von 139 Mio. €.
[ 29 ] FINANZINSTRUMENTE
1. SICHERUNGSPOLITIK UND FINANZDERIVATE
Im Zuge der operativen Geschäftstätigkeit und im Finanzierungsbereich ist der Volkswagen Konzern Währungskurs- und Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Es ist Unternehmenspolitik, diese Risiken durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften zu begrenzen beziehungsweise auszuschließen. Alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen werden durch Konzern-Treasury zentral durchgeführt beziehungsweise koordiniert.
2. SICHERUNGSRICHTLINIEN
Für die konzernweite Fremdwährungs- und Zinssicherungspolitik bestehen Richtlinien, die sich an den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute orientieren. Sicherungsgeschäfte werden mit nationalen und internationalen Kontrahenten abgeschlossen, deren einwandfreie Bonität laufend von führenden Rating-Agenturen überprüft wird.
2.1 WÄHRUNGSRISIKO
Zur Begrenzung des Währungsrisikos werden Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen, Währungsswaps sowie kombinierte Zins-/Währungsswaps eingesetzt. Diese Geschäfte beziehen sich auf die Kurssicherung aller Zahlungsströme in Fremdwährung aus dem operativen Geschäft sowie auf die Herstellung der Währungskongruenz im Finanzierungsbereich.
Abgesichert werden geplante Umsatzerlöse und Materialeinkäufe in Fremdwährung je nach Markteinschätzung durch Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen. Die Kurssicherung betraf im Jahr 2006 im Wesentlichen den US-Dollar, das britische Pfund, den Schweizer Franken, den japanischen Yen sowie die schwedische Krone.
2.2 ZINSRISIKO
Ein Zinsrisiko, das heißt mögliche Wertschwankungen eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze, droht vor allem bei mittel- und langfristigen festverzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Zur Sicherung werden je nach Marktlage Zinsswaps, kombinierte Zins-/Währungsswaps sowie sonstige Zinskontrakte abgeschlossen. Zinsrisiken werden durch die oben genannten Sicherungsinstrumente im Rahmen von Fair-Value- beziehungsweise Cash-flow-Hedges abgesichert. Intercompany-Finanzierungen werden in der Regel fristenkongruent zur Refinanzierung strukturiert.
2.3 ROHSTOFFRISIKO
Rohstoffrisiken, denen der Volkswagen Konzern hinsichtlich starker Preisschwankungen sowie der Verfügbarkeit ausgesetzt ist, werden durch den Abschluss von Warentermingeschäften ausgeschlossen oder begrenzt. Die Absicherung betrifft wesentliche Umfänge der Rohstoffe Aluminium und Kupfer sowie der Edelmetalle Platin, Rhodium und Palladium.
NOMINALVOLUMEN DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE

Marktwerte der Derivat-Volumina werden anhand der Marktdaten des Bilanzstichtags sowie geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Folgende Zinsstrukturen wurden der Ermittlung zugrunde gelegt:

3. LIQUIDITÄTSRISIKO
Eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorausschau, im Volkswagen Konzern vorhandene, nicht ausgenutzte Kreditlinien sowie weltweit zur Verfügung stehende Daueremissionsprogramme stellen jederzeit die Liquiditätsversorgung sicher.
4. AUSFALLRISIKO
Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe der positiven Fair Values gegenüber den jeweiligen Kontrahenten. Dem Risiko aus originären Finanzinstrumenten wird durch die gebildeten Wertberichtigungen für Forderungsausfälle Rechnung getragen. Vertragspartner von Geld- und Kapitalanlagen sowie derivativen Finanzinstrumenten sind Kontrahenten einwandfreier Bonität. Darüber hinaus werden die Risiken durch ein Limitsystem begrenzt, welches auf den Bonitätseinschätzungen der internationalen Rating-Agenturen aufbaut.
[ 30 ] HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen beziehen sich im Wesentlichen auf im Zuge der Veräußerung der gedas-Gruppe zugesagte Ausgleichszahlungen an den Erwerber für den Fall, dass vertraglich vereinbarte Umsätze nicht erreicht werden.
Im Zuge des 100 %igen Anteilserwerbs an der LeasePlan Corporation N.V., Amsterdam, und dem nachfolgenden Verkauf von 50 % der Anteile an zwei Co-Investoren, vereinbarte die Volkswagen AG mit den Co-Investoren Verkaufsoptionen, die diese berechtigen, deren Anteile an die Volkswagen AG zu veräußern. Diese Verkaufsoptionen können ausgeübt werden (a) jederzeit beziehungsweise (b) unter bestimmten Umständen innerhalb einer festgelegten Periode. Der Preis der Anteile sollte der größere sein von (a) dem Fair Value der Aktien unter Anwendung einer Standardbewertungsmethode durch einen Experten beziehungsweise (b) der Anfangsinvestition der Co-Investoren. In den Sonstigen Verbindlichkeiten ist der Fair Value der Verkaufsoptionen enthalten.
Die nicht in die Konzernbilanz übernommenen Treuhandvermögen und -schulden der zu den südamerikanischen Tochtergesellschaften gehörenden Spar- und Treuhandgesellschaften betrugen 591 Mio. € (Vorjahr: 775 Mio. €).
[ 31 ] RECHTSSTREITIGKEITEN
Die Volkswagen AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind nicht an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben könnten oder innerhalb der letzten zwei Jahre gehabt haben. Entsprechende Verfahren sind auch nicht absehbar. Für eventuelle finanzielle Belastungen aus anderen Gerichts- oder Schiedsverfahren sind bei der jeweiligen Konzerngesellschaft in angemessener Weise Rückstellungen gebildet worden beziehungsweise besteht in angemessenem Umfang Versicherungsdeckung.
[ 32 ] EVENTUALFORDERUNGEN
Aus der aktuellen steuerlichen Rechtsprechung auf europäischer Ebene können sich künftig Vorteile für den Konzern in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrages ergeben.
[ 33 ] SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

[ 34 ] ALS AUFWAND ERFASSTE ABSCHLUSSPRÜFERHONORARE
Die Volkswagen AG ist nach deutschem Handelsrecht verpflichtet, die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Abschlussprüferhonorare des Konzernabschlussprüfers in Deutschland anzugeben.

[ 35 ] GESAMTPERIODENAUFWAND

[ 36 ] IM JAHRESDURCHSCHNITT BESCHÄFTIGTE MITARBEITER

[ 37 ] EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Bis zum 20. Februar 2007 ergaben sich keine nennenswerten Ereignisse.
[ 38 ] ANGABEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN (RELATED PARTIES NACH IAS 24)
Als nahe stehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten Personen beziehungsweise Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können oder die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können.
Am 13. November 2006 hielt die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG 27,40 % der Stimmrechte an der Volkswagen AG und entsendet zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Das Land Niedersachsen verfügte am 20. Januar 2007 über 20,26 % der Stimmrechte an der Volkswagen AG und entsendet ebenfalls zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat. Rechtsgeschäfte mit privatrechtlichen Unternehmen des Landes Niedersachsen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.
Alle Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.
Mitglieder des Vorstands beziehungsweise des Aufsichtsrats der Volkswagen AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten beziehungsweise Vorständen von anderen Unternehmen, mit denen die Volkswagen AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Alle Geschäfte mit diesen Unternehmen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind.
Den größten Teil des Lieferungs- und Leistungsvolumens zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften des Volkswagen Konzerns und nahe stehenden Gesellschaften (nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Gesellschaften, der Porsche AG sowie weitere nahe stehende Gesellschaften) zeigen die folgenden Tabellen, wobei nur wesentliche Geschäfte ausgewiesen werden.
NAHE STEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN


Vorstand und Aufsichtsrat des Volkswagen Konzerns sind nahe stehende Personen im Sinne des IAS 24. Für diesen Personenkreis sind folgende Leistungen und Vergütungen erfasst worden:

Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder. Die genannten Aufwendungen entsprechen nicht der Definition von Vergütungen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nach dem Corporate Governance Kodex.