Vergütungsberichtheadline

(Teil des Lageberichts) In diesem Kapitel finden Sie die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG sowie individualisierte Angaben zur Altersvorsorge. Darüber hinaus werden die Grundzüge des Vorstandsvergütungssystems und die Ausgestaltung des Aktienoptionsprogramms erläutert.

BEZÜGE DES VORSTANDS

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen und im Wesentlichen den Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Das Vergütungssystem wurde zuletzt vom Präsidium des Aufsichtsrats in seiner Sitzung vom 5. Juli 2007 erörtert; Änderungen wurden dem Aufsichtsrat nicht vorgeschlagen.

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung in Höhe von insgesamt 4.810.736€ (Vorjahr: 5.009.987€). Die fixen Bezüge umfassen in unterschiedlichem Umfang auch eine Vergütung für die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften sowie Sachzuwendungen, die insbesondere in der Überlassung von Dienstwagen und der Gewährung von Versicherungsschutz bestehen. Auf die Sachzuwendungen entfallende Steuern wurden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.

Durch die fixen Bestandteile ist eine Grundvergütung gewährleistet, die dem Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten.

 

VORSTANDSVERGÜTUNGEN

1  Automatische Wandlung nach Ablauf des Wandelzeitraums.
2  Ab 11. Januar 2007.
 
Andererseits gewährleisten variable Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, eine Interessengleichheit zwischen Vorstand und den übrigen Stakeholdern.
 
Die jedem Vorstandsmitglied gezahlte variable Jahressondervergütung enthält jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg des Unternehmens gebundene Komponenten. Sie orientiert sich im Wesentlichen an den erzielten Ergebnissen und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
 
Einmalige an den Geschäftserfolg gebundene variable Komponenten der Vorstandsvergütung werden nicht gewährt.
 
Als variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung dienen Aktienoptionen.
 
Aktienoptionen wurden bis zum Jahr 2006 an den Vorstand, das Top-Management im Konzern und die Mitarbeiter der Volkswagen AG ausgegeben.
 
Alle derzeitigen Mitglieder des Vorstands waren danach berechtigt, Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, deren Anreizwirkung fortdauert. Die Wandlungsrechte beziehen sich auf die Kursentwicklung der Volkswagen Stammaktie. Zum 31. Dezember 2007 bestanden noch Wandlungsrechte aus den Tranchen 5 bis 8. Jede Tranche des Aktienoptionsplans gewährte Vorstandsmitgliedern das Recht, bis zu 500 nicht übertragbare Wandelschuldverschreibungen für je 2,56€ zu zeichnen, die einen Anspruch auf maximal 5.000 Stammaktien verbriefen. Sofern ein Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Ausgabe der jeweiligen Tranche Mitglied des Top-Managements war, konnte es – wie die anderen Top-Manager – bis zu 500 nicht übertragbare Wandelschuldverschreibungen für je 2,56€ zeichnen, die einen Anspruch auf maximal 5.000 Stammaktien verbriefen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aktienoptionsplan war die Einbringung von 5.000 bis 25.000€ in Zeit-Wertpapiere, abhängig von der Anzahl der zu erwerbenden Wandelschuldverschreibungen. Der Aktienoptionsplan ist im Wesentlichen wie folgt ausgestaltet: Die Basis für die Ermittlung des Wandlungspreises (Basiswandlungspreis) einer Tranche bildet der Durchschnittskurs der Xetra-Schlusskurse der Volkswagen Stammaktie an den fünf Börsentagen, die der jeweiligen Entscheidung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen vorausgehen. Die Wandlung kann erstmalig nach einer Sperrfrist von 24 Monaten und dann bis zum Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen erfolgen. Der Wandlungspreis beträgt zunächst 110% des Basiswandlungspreises und erhöht sich sodann jährlich um fünf Prozentpunkte. Der Vorstand darf seine Wandlungsrechte nur drei Mal im Jahr innerhalb von vierwöchigen Ausübungsfenstern wahrnehmen, die jeweils mit einem öffentlichen Berichtstermin der Volkswagen AG beginnen. Der Aktienoptionsplan ist damit auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex ausgerichtet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 16. April 2002, in der die Ermächtigung zur Durchführung des Aktienoptionsplans erteilt wurde. Der Aktienoptionsplan ist in der Anhangangabe 21 Eigenkapital beschrieben.

 

GEWÄHRTE AKTIENOPTIONEN

*  Automatische Wandlung nach Ablauf des Wandelzeitraums.

Die Gestaltung des Aktienoptionsplans zielt darauf ab, dem Vorstand – wie auch allen anderen Mitarbeitern – einen an der Kurssteigerung der Aktie orientierten Vergütungsbestandteil einzuräumen. Er soll damit zur Erhöhung der Wertschöpfung und des Unternehmenswerts beitragen. Darüber hinaus ist der Aktienoptionsplan ein übliches Instrument zur Gewinnung und Bindung von Vorstandsmitgliedern. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter des Aktienoptionsplans ist ausgeschlossen.

Unangemessene Zuflüsse aus den Aktienoptionen sind wegen der Verknüpfung mit der Entwicklung des Kurses der Volkswagen Stammaktie und der Beschränkung der Bezugsrechte je Tranche nicht zu erwarten. Der Aufsichtsrat wird sich im Sinne der Umsetzung der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Entwicklungen mit den Mitgliedern des Vorstands über eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) verständigen.

 

LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Im Falle der Beendigung ihrer Tätigkeit sind den Mitgliedern des Vorstands ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung sowie die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

Die nach Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung ist bei einem Austritt auf Veranlassung des Unternehmens sofort und im Übrigen mit Vollendung des 63. Lebensjahrs zu zahlen. Bis zum 63. Lebensjahr gegebenenfalls von anderer Stelle bezogene Vergütungen sind auf den Versorgungsanspruch bis zu einem bestimmten Festbetrag anzurechnen.

Das Ruhegehalt ergibt sich aus einem Prozentsatz des fixen Grundgehalts, welches den wesentlichen Anteil der in der Tabelle zu Vorstandsvergütungen (siehe oben) angegebenen individuellen fixen Vorstandsvergütungen ausmacht. Zum Jahresende 2007 haben die Herren Winterkorn und Garcia Sanz einen Ruhegehaltsanspruch von 70%, Herr Heizmann von 62% und die Herren Neumann und Pötsch von 60% ihres fixen Grundgehalts erreicht.

Der individuelle Prozentsatz steigt mit jedem Jahr der Unternehmenszugehörigkeit ausgehend von einem Prozentsatz von 50% um 2 Prozentpunkte bis zu einer vom Präsidium des Aufsichtsrats festgelegten Höchstgrenze von 70% an.

Bei Krankheit besteht ein Anspruch auf eine 6-monatige Fortführung der normalen Bezüge und bei Dienstunfähigkeit auf das Ruhegehalt. Die Hinterbliebenen erhalten 66 2/3% Witwenrente beziehungsweise 20% Waisengeld bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstands.

Herr Dr. Bernhard hat im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand insgesamt einen Betrag von 5,95 Mio.€ erhalten. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung gegen die Volkswagen AG.

Am 31. Dezember 2007 betrugen die Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 für Mitglieder des Vorstands 30.334.447€ (Vorjahr: 21.907.510€). Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog der Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 BetrAVG nicht zu einer stärkeren Anhebung führt.

Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben 8.688.685€ (Vorjahr: 10.189.421€) erhalten. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen von 107.971.788€ (Vorjahr: 118.976.976€).

 

BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS

Die Bezüge des Aufsichtsrats der Volkswagen AG betragen in Abhängigkeit von der für das Geschäftsjahr 2007 auszuschüttenden Dividende 4.276.167€ (Vorjahr: 2.843.267€). Sie setzen sich aus fixen Vergütungsbestandteilen (inklusive Sitzungsgelder) von 307.192€ (Vorjahr: 306.142€) sowie variablen Vergütungsbestandteilen von 3.968.975€ (Vorjahr: 2.537.125€), entsprechend der geltenden Satzungsbestimmung, zusammen.

 

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNGEN

 
1 Die Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
2  Die durch das Land Niedersachsen entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind gemäß § 5 Abs. 3 Niedersächsisches Ministergesetz verpflichtet, ihre Aufsichtsratsvergütung bis auf 5.500€ (zuzüglich des nicht abführungspflichtigen Teils der Sitzungsgelder in Höhe von 200€ pro Sitzung) an das Land Niedersachsen abzuführen.

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