Vergütungsbericht
BEZÜGE DES VORSTANDS
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen und im Wesentlichen den Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Das Vergütungssystem wurde zuletzt vom Präsidium des Aufsichtsrats in seiner Sitzung vom 5. Juli 2007 erörtert; Änderungen wurden dem Aufsichtsrat nicht vorgeschlagen.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung in Höhe von insgesamt 4.810.736€ (Vorjahr: 5.009.987€). Die fixen Bezüge umfassen in unterschiedlichem Umfang auch eine Vergütung für die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften sowie Sachzuwendungen, die insbesondere in der Überlassung von Dienstwagen und der Gewährung von Versicherungsschutz bestehen. Auf die Sachzuwendungen entfallende Steuern wurden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.
Durch die fixen Bestandteile ist eine Grundvergütung gewährleistet, die dem Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten.
VORSTANDSVERGÜTUNGEN
GEWÄHRTE AKTIENOPTIONEN
* Automatische Wandlung nach Ablauf des Wandelzeitraums.
Die Gestaltung des Aktienoptionsplans zielt darauf ab, dem Vorstand – wie auch allen anderen Mitarbeitern – einen an der Kurssteigerung der Aktie orientierten Vergütungsbestandteil einzuräumen. Er soll damit zur Erhöhung der Wertschöpfung und des Unternehmenswerts beitragen. Darüber hinaus ist der Aktienoptionsplan ein übliches Instrument zur Gewinnung und Bindung von Vorstandsmitgliedern. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter des Aktienoptionsplans ist ausgeschlossen.
Unangemessene Zuflüsse aus den Aktienoptionen sind wegen der Verknüpfung mit der Entwicklung des Kurses der Volkswagen Stammaktie und der Beschränkung der Bezugsrechte je Tranche nicht zu erwarten. Der Aufsichtsrat wird sich im Sinne der Umsetzung der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Entwicklungen mit den Mitgliedern des Vorstands über eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) verständigen.
LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT
Im Falle der Beendigung ihrer Tätigkeit sind den Mitgliedern des Vorstands ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung sowie die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.
Die nach Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung ist bei einem Austritt auf Veranlassung des Unternehmens sofort und im Übrigen mit Vollendung des 63. Lebensjahrs zu zahlen. Bis zum 63. Lebensjahr gegebenenfalls von anderer Stelle bezogene Vergütungen sind auf den Versorgungsanspruch bis zu einem bestimmten Festbetrag anzurechnen.
Das Ruhegehalt ergibt sich aus einem Prozentsatz des fixen Grundgehalts, welches den wesentlichen Anteil der in der Tabelle zu Vorstandsvergütungen (siehe oben) angegebenen individuellen fixen Vorstandsvergütungen ausmacht. Zum Jahresende 2007 haben die Herren Winterkorn und Garcia Sanz einen Ruhegehaltsanspruch von 70%, Herr Heizmann von 62% und die Herren Neumann und Pötsch von 60% ihres fixen Grundgehalts erreicht.
Der individuelle Prozentsatz steigt mit jedem Jahr der Unternehmenszugehörigkeit ausgehend von einem Prozentsatz von 50% um 2 Prozentpunkte bis zu einer vom Präsidium des Aufsichtsrats festgelegten Höchstgrenze von 70% an.
Bei Krankheit besteht ein Anspruch auf eine 6-monatige Fortführung der normalen Bezüge und bei Dienstunfähigkeit auf das Ruhegehalt. Die Hinterbliebenen erhalten 66 2/3% Witwenrente beziehungsweise 20% Waisengeld bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstands.
Herr Dr. Bernhard hat im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand insgesamt einen Betrag von 5,95 Mio.€ erhalten. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung gegen die Volkswagen AG.
Am 31. Dezember 2007 betrugen die Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 für Mitglieder des Vorstands 30.334.447€ (Vorjahr: 21.907.510€). Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog der Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 BetrAVG nicht zu einer stärkeren Anhebung führt.
Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben 8.688.685€ (Vorjahr: 10.189.421€) erhalten. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen von 107.971.788€ (Vorjahr: 118.976.976€).
BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS
Die Bezüge des Aufsichtsrats der Volkswagen AG betragen in Abhängigkeit von der für das Geschäftsjahr 2007 auszuschüttenden Dividende 4.276.167€ (Vorjahr: 2.843.267€). Sie setzen sich aus fixen Vergütungsbestandteilen (inklusive Sitzungsgelder) von 307.192€ (Vorjahr: 306.142€) sowie variablen Vergütungsbestandteilen von 3.968.975€ (Vorjahr: 2.537.125€), entsprechend der geltenden Satzungsbestimmung, zusammen.
AUFSICHTSRATSVERGÜTUNGEN
| 1 | Die Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. |
| 2 | Die durch das Land Niedersachsen entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind gemäß § 5 Abs. 3 Niedersächsisches Ministergesetz verpflichtet, ihre Aufsichtsratsvergütung bis auf 5.500€ (zuzüglich des nicht abführungspflichtigen Teils der Sitzungsgelder in Höhe von 200€ pro Sitzung) an das Land Niedersachsen abzuführen. |


