Erläuterung zur Gewinn- <br>und Verlustrechnungheadline

 

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1 Umsatzerlöse

STRUKTUR DER UMSATZERLÖSE DES KONZERNS

 
Im Rahmen der Segmentberichterstattung sind die Umsatzerlöse des Konzerns nach Konzernbereichen und Märkten dargestellt.
 
 
2 Kosten der Umsatzerlöse
 
In den Kosten der Umsatzerlöse sind auch die dem Finanzdienstleistungsgeschäft zuzuordnenden Zinsaufwendungen in Höhe von 2.429 Mio.€ (Vorjahr: 2.147 Mio.€) ausgewiesen. Die Kosten der Umsatzerlöse enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Vermietvermögen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgten auf Basis aktualisierter Wertminderungstests und berücksichtigten neben dem gestiegenen Außenwert des Euro auch Marktrisiken.
 
 
3 Sonstige betriebliche Erträge
 
 
Die Erträge aus Wechselkursveränderungen enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kursgewinne aus der Bewertung zum Stichtagskurs. Daraus resultierende Kursverluste werden unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
 
 
4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
 
 
5 Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen
 
 
Im Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen sind auch außerplanmäßige Abschreibungen auf at Equity bewertete Anteile an Gemeinschaftsunternehmen des Konzernbereichs Automobile enthalten.
 
 
6 Finanzierungsaufwendungen
 
 
 
7 Übriges Finanzergebnis
 
*  Einschließlich Veräußerungsergebnisse.
 
 
8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
 
ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND –AUFWANDS
 
 
Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2007 betrug 25%. Hieraus resultiert einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag eine Steuerbelastung von 38,3%.
 
Infolge der deutschen Unternehmenssteuerreform wird sich die Steuerbelastung ab 2008 auf 29,5% reduzieren. Hierbei wirkt im Wesentlichen die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15%. Die Senkung des Steuersatzes wurde bereits im Rahmen der Ermittlung der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten der deutschen Gesellschaften berücksichtigt. Hieraus resultierte ein latenter Steuerertrag in Höhe von 75 Mio.€. Die direkt im Eigenkapital zu erfassende Veränderung von latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten führte zu einer Erhöhung der Gewinnrücklagen um 58 Mio.€.
 
Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren
zwischen 0 und 42%. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.
 
Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2007 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 405 Mio.€ (Vorjahr: 247 Mio.€).
 
Bisher noch nicht genutzte Verlustvorträge bestanden in Höhe von 1.658 Mio.€ (Vorjahr: 3.104 Mio.€). Verlustvorträge in Höhe von 960 Mio.€ (Vorjahr: 1.598 Mio.€) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 54 Mio.€ (Vorjahr: 277 Mio.€) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verwenden sind. Darüber hinaus bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 645 Mio.€ (Vorjahr: 1.229 Mio.€), die innerhalb eines Zeitraums von 15 beziehungsweise 20 Jahren genutzt werden können. Verlustvorträge in Höhe von 483 Mio.€ (Vorjahr: 1.063 Mio.€) wurden als nicht nutzbar eingeschätzt.
 
Die Abnahme der als nicht nutzbar eingeschätzten Verlustvorträge in Höhe von 580 Mio.€ resultierte im Wesentlichen aus der steuerlichen Situation amerikanischer und brasilianischer Gesellschaften.
 
Latente Steuern werden angesetzt, soweit Einkünfte von Tochterunternehmen aufgrund besonderer lokaler steuerlicher Regelungen in der Vergangenheit steuerbefreit waren und soweit die Steuereffekte bei Wegfall der temporären Steuerbefreiung absehbar sind. Die von verschiedenen Staaten zum Ausgleich für den Wegfall der betragsmäßig unbegrenzten Steuerbefreiungen gewährten Steuerguthaben führten zum Ansatz eines Steuervorteils in Höhe von 83 Mio.€ (Vorjahr: 141 Mio.€).
 
Für Steuergutschriften in Höhe von 313 Mio.€ (Vorjahr: 206 Mio.€) wurde in der Bilanz kein latenter Steueranspruch erfasst.
 
Im Geschäftsjahr 2006 wurde aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen in Deutschland erstmalig ein Körperschaftsteuererstattungsanspruch erfolgswirksam als laufender Ertragsteueranspruch aktiviert und in der Bilanz mit einem Barwert von 951 Mio.€ angesetzt. Am Bilanzstichtag betrug der Barwert des Erstattungsanspruchs 989 Mio.€.
 
Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steuererträge in Höhe von 76 Mio.€ (Vorjahr: Aufwand 22 Mio.€).
 
In Höhe von insgesamt 144 Mio.€ (Vorjahr: Erhöhung um 596 Mio.€) wurden die in der
Bilanz erfassten latenten Steuern eigenkapitalmindernd berücksichtigt, ohne die Gewinn- und Verlustrechnung zu berühren. Die erfolgsneutrale Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste gemäß IAS 19 führte im laufenden Geschäftsjahr zu einer Eigenkapitalminderung aus der Bildung von latenten Steuern in Höhe von 610 Mio.€ (Vorjahr: Minderung 116 Mio.€). Die Veränderung der latenten Steuern auf Cash-flow-Hedge-Rücklagen minderte das Eigenkapital um 233 Mio.€ (Vorjahr: Minderung um 449 Mio.€). Die aufgrund der Fair-Value-Bewertung von Wertpapieren zu bildenden latenten Steuern erhöhten das Eigenkapital um 103 Mio.€ (Vorjahr: Minderung um 15 Mio.€).
 
LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN
 
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
 
 
Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.
 
Der ausgewiesene Steueraufwand aus fortgeführten Aktivitäten des Jahres 2007 von 2.421 Mio.€ (Vorjahr: Ertrag 162 Mio.€) war um 85 Mio.€ (Vorjahr: 848 Mio.€) niedriger als der erwartete Steueraufwand von 2.506 Mio.€, der sich bei Anwendung eines Thesaurierungssatzes von 38,3% auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.
 
ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND
 
 
 
 
 

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