Bericht des Aufsichtsrats 
(nach § 171 Abs. 2 AktG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vergangenen Geschäftsjahr beschäftigte sich der Aufsichtsrat regelmäßig und eingehend mit der Lage und der Entwicklung des Volkswagen Konzerns. Dem Gesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend, unterstützten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und standen ihm bei Fragen zur Leitung des Unternehmens beratend zur Seite. In sämtliche Entscheidungen, die für Volkswagen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Aktuelle strategische Überlegungen wurden in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Vorstand erörtert.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für den Volkswagen Konzern wesentlichen Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über jeweils aktuelle Themen. Entscheidungsrelevante Unterlagen erhielten wir stets rechtzeitig vor den Aufsichtsratssitzungen. Darüber hinaus stellte uns der Vorstand monatlich detaillierte Berichte über die aktuelle Geschäftslage und eine Vorausschätzung für das Gesamtjahr zur Verfügung. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen erläuterte der Vorstand ausführlich in schriftlicher oder mündlicher Form. Gründe für die Abweichungen wurden zusammen mit dem Vorstand eingehend diskutiert, um gegebenenfalls entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Im Berichtsjahr kam der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Sitzungen und zu drei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Darüber hinaus fand am 19. April 2007 die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt. Die durchschnittliche Präsenzquote betrug 95%. Alle Mitglieder waren bei mehr als der Hälfte der Sitzungen anwesend. Über eilbedürftige Geschäftsvorfälle haben wir zudem schriftlich im Umlaufverfahren beschlossen.
ARBEIT DER AUSSCHÜSSE
Der Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben insgesamt vier Ausschüsse gebildet: das Präsidium und den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG sowie den Prüfungsausschuss und den Ausschuss für Geschäftsbeziehungen mit Aktionären (AfGA). Das Präsidium setzt sich aus jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die übrigen Ausschüsse sind mit je zwei Vertretern besetzt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse zum Jahresende 2007 ist der Aufstellung auf der Seite Organe zu entnehmen.
Das Präsidium des Aufsichtsrats trat im Jahr 2007 acht Mal zusammen und hat dabei vor allem die Beschlüsse des Aufsichtsrats vorbereitet und über vertragliche Angelegenheiten des Vorstands entschieden.
Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden. Der AfGA überwacht unter anderem die Geschäftsbeziehungen der Volkswagen AG und ihrer Konzerngesellschaften zu Aktionären der Volkswagen AG, die über mindestens 5% der Stimmrechte verfügen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des AfGA ist die Überwachung der Einhaltung der durch den Vorstand eingerichteten Geschäftsprozesse für die vertragskonforme Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu den Aktionären. Der Ausschuss traf sich im Berichtsjahr vier Mal.
Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr vier Mal. Er beschäftigte sich im Wesentlichen mit dem Konzernabschluss, dem Risikomanagement und dem vom Vorstand eingeleiteten Aufbau einer Compliance-Organisation. Zusätzlich befasste sich der Prüfungsausschuss mit den Zwischenberichten sowie mit Fragen der Rechnungslegung und deren Prüfung durch den Abschlussprüfer.
BERATUNGSPUNKTE IM AUFSICHTSRAT
In der Sitzung am 11. Januar 2007 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Prof. Dr. Jochem Heizmann zum Mitglied des Konzernvorstands für den Bereich Produktion und stimmte den Plänen des Vorstands zu, alle Marken des Konzerns künftig selbständig nebeneinander aufzustellen. Darüber hinaus beschlossen wir, das Angebot der MAN AG zur Übernahme von Scania abzulehnen und beauftragten den Vorstand, einen freundlichen Zusammenschluss von MAN und Scania anzustreben.
In der Aufsichtsratssitzung am 2. März 2007 billigten wir nach eingehender Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Volkswagen AG des Jahres 2006.
Am 11. Mai 2007 beschäftigten wir uns in einer außerordentlichen Sitzung intensiv mit dem Öffentlichen Pflichtangebot der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (jetzt: Porsche Automobil Holding SE) vom 30. April 2007. Im Anschluss daran veröffentlichten wir unsere Stellungnahme gemäß §27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Auf der Grundlage und in Abwägung verschiedener Finanz-analysen hatten wir uns davon überzeugt, dass die fundamentale Bewertung der Volkswagen Aktien oberhalb der im Pflichtangebot enthaltenen Preise für die Stamm- und Vorzugsaktien der Volkswagen AG liegt. Im Hinblick auf diese Bewertung und auf die im Zeitraum des Pflichtangebots höher notierten Börsenkurse der Volkswagen Stamm- und Vorzugsaktie kamen wir zu dem Schluss, dass wir den Aktionären der Volkswagen AG die Annahme des Pflichtangebots nicht empfehlen konnten. Um im Rahmen der Beschlussfassung zu dieser Stellungnahme jeden Anschein eines Interessenkonflikts und einer Einflussnahme zu vermeiden, haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats, die auch dem Vorstand der Porsche Automobil Holding SE angehören, sowie der Aufsichtsratsvorsitzende der Stimme enthalten.
In den Sitzungen am 18. April 2007, am 5. Juli 2007 und am 7. September 2007 hat sich der Aufsichtsrat überwiegend mit strategischen Themen beschäftigt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat im September 2007 über den Stand der Gespräche mit der malaysischen Regierung bezüglich einer Kooperation oder einer Beteiligung an dem malaysischen Pkw-Hersteller Proton. Im November 2007 wurde entschieden, diese Gespräche nicht weiter zu verfolgen.
Am 16. November 2007 diskutierten wir ausführlich die Finanz- und Investitionsplanung des Volkswagen Konzerns für die Jahre 2008 bis 2010 und stimmten den Plänen des Vorstands zu.
CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei Volkswagen war Thema unserer Sitzung am 16. November 2007. Dabei erörterten wir insbesondere auch die von der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ am 20. Juli 2007 veröffentlichten neuen Empfehlungen und Anregungen. Zusammen mit dem Vorstand haben wir am 20. Dezember 2007 die Erklärung nach §161 AktG zu den Empfehlungen des Kodex abgegeben. Mit einer Ausnahme entsprechen Vorstand und Aufsichtsrat allen Empfehlungen des Kodex. Die Ausnahme betrifft die empfohlene Bildung eines Nominierungsausschusses. Nach Ansicht des Gesamtgremiums würde ein solcher Ausschuss lediglich die Anzahl der Ausschüsse erhöhen, nicht jedoch die Arbeit des Aufsichtsrats verbessern. Der Anregung des Kodex, bei Abschluss von Vorstandsverträgen ein Abfindungs-Cap vorzusehen, wird nicht entsprochen. Die Wirksamkeit solcher Vertragsklauseln wird in der Fachöffentlichkeit bezweifelt und verringert die Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, ohne dass dem auf Basis des geltenden Rechts signifikante Vorteile gegenüberstünden. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Volkswagen AG, www.volkswagenag.com/ir, dauerhaft zugänglich. In unserem Corporate Governance Bericht und im Anhang zum Konzernabschluss finden Sie weitere Angaben zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG
Am 19. April 2007 wurde die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 gewählt. Der Abschlussprüfer bestätigte den Jahresabschluss der Volkswagen AG und den Volkswagen Konzernabschluss sowie den gemeinsamen Lagebericht. Er erteilte jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Des Weiteren beurteilte der Abschlussprüfer das Risikomanagement-System. Abschließend stellte er fest, dass der Vorstand die nach §91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.
Den Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats wurden für die Sitzung am 27. Februar 2008 beziehungsweise am 29. Februar 2008 die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers rechtzeitig zugestellt. In beiden Sitzungen berichteten die Abschlussprüfer umfassend über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
Der Prüfungsausschuss hat unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer sowie des Gesprächs mit ihnen und seiner eigenen Feststellungen die Unterlagen für unsere eigene Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der Volkswagen AG und des zusammengefassten Lageberichts vorbereitet und darüber in unserer Sitzung am 29. Februar 2008 berichtet. Ferner hat er uns empfohlen, den Jahresabschluss zu billigen. In Kenntnis und unter Berücksichtigung dieses Berichts und des Berichts der Abschlussprüfer sowie in Gespräch und Diskussion mit diesen haben wir die Unterlagen geprüft. Die im Lagebericht dargestellten Einschätzungen des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns entsprachen den Einschätzungen des Aufsichtsrats. Wir haben in dieser Sitzung auch die Frage der Pflicht zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts erörtert. Der Aufsichtsrat hat mit der Mehrheit der Stimmen beschlossen, dass ein solcher nicht zu erstellen ist. Wir stimmten in unserer Sitzung am 29. Februar 2008 dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigten den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Den Gewinnverwendungs-vorschlag des Vorstands haben wir unter Berücksichtigung insbesondere der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft. Vor allem wegen der positiven Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft haben wir uns dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen.
BESETZUNG VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND
Am 12. April 2007 wurden bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Herr Peter Jacobs, Vorsitzender des Betriebsrats im Werk Emden, als Nachfolger für Herrn Andreas Blechner und Herr Wolfgang Ritmeier, Vorsitzender der Volkswagen Management Association, als Nachfolger von Herrn Ulrich Neß erstmalig zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Volkswagen AG gewählt. Die übrigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden für eine weitere Amtszeit wiedergewählt.
Im Anschluss an die 47. Ordentliche Hauptversammlung wählte der Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung am 19. April 2007 Herrn Prof. Dr. Ferdinand Piëch zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats.
Am 3. August 2007 wurde Herr Heinrich Söfjer, Vorsitzender des Betriebsrats von Volkswagen Nutzfahrzeuge, gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG bestellt. Er trat die Nachfolge von Herrn Günter Lenz an, der sein Aufsichtsratsmandat zum 31. Juli 2007 niedergelegt hatte.
Mit Ablauf des 30. September 2007 ist Frau Elke Eller aus dem Aufsichtsrat der Volkswagen AG ausgeschieden. Als Nachfolgerin ist Frau Babette Fröhlich mit Wirkung zum 25. Oktober 2007 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.
Herr Dr. Wolfgang Bernhard verließ das Unternehmen zum 31. Januar 2007.
Das ehemalige Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Herr Prof. Dr. Folker Weißgerber, ist am 25. August 2007 im Alter von 66 Jahren verstorben. Herr Weißgerber war insgesamt 44 Jahre für das Unternehmen tätig und hatte maßgeblichen Anteil am weltweiten Erfolg des Volkswagen Konzerns. Er gehörte vom 1. März 2001 bis zum 30. Juni 2005 dem Konzernvorstand an und war für den Geschäftsbereich Produktion verantwortlich. Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
Wir danken dem Vorstand, dem Betriebsrat, dem Management sowie allen Mitarbeitern der Volkswagen AG und den Beschäftigten der mit ihr verbundenen Unternehmen für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.
Wolfsburg, den 29. Februar 2008
Dr. Ferdinand K. Piëch,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
