RECHTLICHE HINWEISE – WICHTIG
Pflichtangebot der Volkswagen Aktiengesellschaft an die Aktionäre der MAN SE
Zugang zum Pflichtangebot
Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig.
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Volkswagen Aktiengesellschaft („Volkswagen“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit ihrem Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien an der MAN SE („MAN“) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorgesehen ist (das „Pflichtangebot“).
Das auf den folgenden Seiten veröffentlichte Pflichtangebot erfolgt ausschließlich auf Basis der in der Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") mitgeteilten Bestimmungen, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht sowie bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) durchgeführt. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wurden hinsichtlich dieser Angebotsunterlage und/oder des Pflichtangebots keine Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen beantragt oder gewährt. Daher sollten MAN Aktionäre nicht darauf vertrauen, sich auf ausländische Anlegerschutzgesetze berufen zu können.
Verbreitung der Angebotsunterlage
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage und anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten und Kanadas kann zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten und Kanadas führen und in diesen anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterliegen.
Die Angebotsunterlage und andere mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen sind, unbeschadet der nach deutschem Recht vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Internet, nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinigten Staaten und Kanada bestimmt. Weder die Bieterin noch die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG haben die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage und anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten und Kanadas gestattet. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen sind nicht verpflichtet dafür zu sorgen und haften auch nicht dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage und anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten und Kanadas mit den jeweiligen lokalen Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Annahme des Pflichtangebots
Das Pflichtangebot kann von allen in- und ausländischen MAN Aktionären nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage aufgeführten Bestimmungen und der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Volkswagen weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten und Kanadas rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. MAN Aktionäre, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten und Kanadas in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen, das Pflichtangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten und Kanadas annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder Kanadas unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Volkswagen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten und Kanadas nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.
Besondere Hinweise für MAN Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten
Das Pflichtangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung und die Veröffentlichung von Angaben zu einem solchen Angebot. Diese Vorschriften unterscheiden sich nicht unerheblich von den entsprechenden Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten. In den Vereinigten Staaten wird das Pflichtangebot gemäß den anwendbaren Vorschriften der Section 14(e) und Regulation 14E des US Securities Exchange Act of 1934 in seiner aktuellen Fassung (Exchange Act) durchgeführt.
Für MAN Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten (die „US-Aktionäre“) können sich Schwierigkeiten ergeben, ihre Rechte und Ansprüche nach US-amerikanischen wertpapierrechtlichen Bestimmungen durchzusetzen, da sowohl Volkswagen als auch MAN ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben und ihre jeweiligen Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind. US-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten oder deren Organmitglieder, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, vor einem Gericht außer- oder innerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verletzung US-amerikanischer wertpapierrechtlicher Bestimmungen zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines US-amerikanischen Gerichts gegen eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten zu vollstrecken.
Auch in den Vereinigten Staaten wird das Pflichtangebot ausschließlich durch Volkswagen und nicht durch eine andere Person abgegeben.
In die Zukunft gerichtete Aussagen
Diese Internetseite enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen im Hinblick auf den Volkswagen Konzern, den MAN Konzern und das Pflichtangebot. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist. Volkswagen weist darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Zusicherung des Eintritts solcher zukünftigen Ereignisse oder einer zukünftigen Geschäftsentwicklung darstellen und dass insbesondere die tatsächliche Entwicklung der Geschäftsergebnisse, der Finanz- und Liquiditätslage sowie des Wirtschaftszweigs, in dem Volkswagen und MAN tätig sind, und das Ergebnis bzw. die Auswirkungen der beabsichtigten Transaktion auf den Volkswagen Konzern und/oder den MAN Konzern erheblich von der Darstellung in den zukunftsgerichteten Aussagen auf dieser Internetseite abweichen können. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen wird Volkswagen zukunftsgerichtete Aussagen – sei es auf Grund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem Grund – weder aktualisieren noch öffentlich korrigieren.
Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.