Corporate Governance Berichtheadline

TRANSPARENZ SCHAFFEN, VERTRAUEN STÄRKEN, WERTE STEIGERN
Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ist unsere wichtigste Aufgabe, um den Fortbestand des Volkswagen Konzerns dauerhaft zu sichern. Eine Grundvoraussetzung dafür ist das Vertrauen unserer Kunden und Investoren. Dieses Vertrauen schaffen wir durch eine transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung, die in unserer täglichen Arbeit höchste Priorität hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG folgen deshalb den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner derzeit gültigen Fassung vom 26. Mai 2010 mit nur einer begrenzten Ausnahme.

EMPFEHLUNGEN UND ANREGUNGEN DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX ALS LEITLINIEN FÜR DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Empfehlungen und Anregungen für eine gute Unternehmensführung und -kontrolle. Sie wurden von der zuständigen Regierungskommission auf Grundlage wesentlicher gesetzlicher Vorschriften sowie national und international anerkannter Standards der Unternehmensführung erarbeitet. Der Deutsche Corporate Governance Kodex wird zudem fortlaufend weiterentwickelt und aktualisiert. Die Empfehlungen und Anregungen des Kodex bilden die Basis für die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG. Mit einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung stärken wir das Vertrauen unserer Kunden und Investoren in unsere Arbeit und tragen dem stetig wachsenden Informationsbedarf nationaler und internationaler Interessengruppen Rechnung.

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS
Angesichts des betriebenen Unternehmensgegenstands, der Größe der Gesellschaft und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit strebt der Aufsichtsrat der Volkswagen AG eine Zusammensetzung des Gremiums an, die die folgenden Kriterien berücksichtigt:
Es sollen mindestens drei Aufsichtsratssitze von Personen besetzt sein, die im besonderen Maße das Kriterium der Internationalität verkörpern.
Auf Anteilseignerseite sollen mindestens vier Aufsichtsratssitze von Personen besetzt sein, die weder eine Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern des Volkswagen Konzerns wahrnehmen noch in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Volkswagen AG oder deren Vorstand stehen, die einen Interessenkonflikt begründen könnte.
Mindestens zwei Aufsichtsratsmandate sollen von Frauen wahrgenommen werden, wovon mindestens ein Mandat auf die Seite der Anteilseignervertreter entfallen soll.
Es sollen außerdem bei Wahlvorschlägen in der Regel keine Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Die ersten beiden Ziele sind bereits erreicht. Bisher ist nur einer der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat weiblich. Das altersbezogene Kriterium für Vorschläge zur Wahl von Kapitaleignervertretern im Aufsichtsrat wird berücksichtigt.

ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung des Volkswagen Konzerns eng mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. In regelmäßigen Abständen ermitteln beide Gremien gemeinsam den Stand der Strategieumsetzung und diskutieren weitere Maßnahmen. Über alle relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements einschließlich des internen Kontrollsystems sowie der Compliance wird der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form vom Vorstand informiert. Weitere Informationen zur Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG sowie zur Arbeit und zur Struktur der Ausschüsse des Aufsichtsrats finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats. Angaben zur personellen Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zu dessen Ausschüssen können Sie dem Kapitel Organe entnehmen.

VERGÜTUNGSBERICHT
Ausführliche Erläuterungen zur Vergütung aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats finden Sie im Vergütungsbericht.

COMPLIANCE
Der Vorstand des Volkswagen Konzerns sorgt – in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex – dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben und die unternehmensinternen Richtlinien eingehalten und konzernweit beachtet werden. Volkswagen fühlt sich seit jeher nicht nur an gesetzliche und interne Bestimmungen gebunden; auch freiwillig eingegangene Verpflichtungen und ethische Grundsätze sind integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und zugleich die Richtschnur, an der wir uns bei Entscheidungen orientieren. Unsere Compliance-Aktivitäten basieren auf einer konzernweiten Compliance-Strategie, die einen präventiven Ansatz verfolgt.
Im Verlauf des Berichtsjahres wurde durch die Zusammenführung der Themen Risikomanagement, interne Kontrollsysteme und Compliance der neue Geschäftsbereich Governance, Risk & Compliance geschaffen. Dessen Leiter ist zugleich Group Chief Compliance Officer des Volkswagen Konzerns und berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Seine Aufgabe besteht unter anderem darin, den Vorstand in allen Fragen der Compliance zu beraten und präventive Maßnahmen einzuleiten, zu steuern und zu überwachen sowie auf Regeleinhaltung hinzuwirken.
Um der globalen und lokalen Verantwortung von Volkswagen noch konsequenter gerecht zu werden, haben wir konzernweit gültige Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) erarbeitet. Sie bilden die Basis für unser Handeln im Geschäftsalltag und werden schrittweise in bestehende Prozesse integriert. Im Jahr 2010 stellte die Einführung der Verhaltensgrundsätze des Volkswagen Konzerns einen Schwerpunkt der Compliance-Arbeit dar. Diese Grundsätze dienen den Mitarbeitern als Richtschnur: Sie fassen die wesentlichen Prinzipien des Handelns im Konzern zusammen und sind daher hilfreich bei der Bewältigung der rechtlichen und ethischen Herausforderungen in täglichen Arbeitssituationen. Im ersten Schritt wurden sämtliche Führungskräfte des Unternehmens vom Vorstandsvorsitzenden über die Bedeutung der Verhaltensgrundsätze informiert und dazu aufgerufen, mit gutem Beispiel voranzugehen. Zusätzlich bekamen alle Führungskräfte der Volkswagen AG den Auftrag, ihre Einheiten mit dem Thema vertraut zu machen. Alle Mitarbeiter haben zusätzlich die Broschüre „Verhaltensgrundsätze des Volkswagen Konzerns“ erhalten. Parallel dazu wurde das Thema in Präsenzveranstaltungen vertieft, die vom Bereich Governance, Risk & Compliance sowie von Mitgliedern der Compliance-Organisation durchgeführt wurden. Neben diesen Veranstaltungen erhalten die Mitarbeiter auch über die internen Kommunikationsmedien Informationen zum Thema Compliance. Die Verhaltensgrundsätze stehen zudem im Internet und im Intranet in Deutsch und Englisch zum Abruf bereit. Darüber hinaus haben Volkswagen Mitarbeiter die Möglichkeit, über eine interne E-Mail-Adresse Kontakt zur Compliance-Organisation aufzunehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Compliance-Arbeit war im Jahr 2010 die kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung. Seit Januar 2006 existiert bei der Volkswagen AG ein weltweites Antikorruptionssystem mit unabhängigen Rechtsanwälten als Ombudsmänner und einem internen Antikorruptionsbeauftragten. Sie alle sind zusätzliche Anlaufstellen für Hinweisgeber bei Korruptionsverdachtsfällen im Konzern. Im Jahr 2010 haben die Ombudsmänner unter Wahrung der Vertraulichkeit für die Hinweisgeber 34 Hinweise an den internen Antikorruptionsbeauftragten der Volkswagen AG weitergeleitet. Allen Hinweisen wird nachgegangen.
Um Interessenkonflikten und Korruption vorzubeugen, setzt Volkswagen zudem seit 2009 ein Online-Lernprogramm zur gezielten Aufklärung der Beschäftigten ein. Das Programm richtete sich im ersten Schritt an die Mitglieder der oberen Managementkreise der Volkswagen AG. Inzwischen wurde der Teilnehmerkreis auf weitere Mitarbeitergruppen der Volkswagen AG und weitere Konzerngesellschaften ausgedehnt. Darüber hinaus werden zielgruppenspezifische Präsenzveranstaltungen zum Thema Antikorruption ausgerichtet.
Die in den Konzernstellen bereits vorhandene Compliance-Expertise bündeln wir in einem Compliance-Kernteam. Weiterhin wird schrittweise ein weltweites Netz von Compliance-Officern und Beauftragten etabliert, um die anderen Konzerngesellschaften, Standorte und Geschäftseinheiten bei der Förderung und Sicherstellung der Compliance zu unterstützen.
Jedes Jahr werden relevante und aktuelle Compliance-Themen konzernintern auf allen Ebenen diskutiert und neue Compliance-Programme ausgearbeitet. Auch im Jahr 2011 werden die Schulung und die Information der Mitarbeiter wesentliche Bausteine präventiver Compliance-Maßnahmen bei Volkswagen sein. Der Ausbau unserer Compliance-Organisation wird unvermindert fortgesetzt.

RISIKOMANAGEMENT
In unserer täglichen Arbeit legen wir einen Schwerpunkt auf den sorgsamen Umgang mit potenziellen Risiken für das Unternehmen. Zu diesem Zweck haben wir ein Risikomanagement-System installiert, mit dem wir Risiken identifizieren und bestehende Risikopositionen optimieren können. Dieses System passen wir fortlaufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen an. Die Funktionsweise des Systems erläutern wir ausführlich im Risikobericht. Dort finden Sie auch eine Beschreibung unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements einschließlich des internen Kontrollsystems und der Compliance befasst. Zu seinen Aufgaben gehören darüber hinaus die Überwachung der notwendigen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer sowie die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung. Der Empfehlung in Ziffer 5.3.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend verfügt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Ferdinand Oliver Porsche, über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren.