Entsprechenserklärungheadline

          Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der
                                 VOLKSWAGEN AG 

                          zu den Empfehlungen der

„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“

                          gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 02. Juli 2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 03. Dezember 2010 mit Ausnahme der Ziffer 4.2.3 Abs. 4 (Abfindungs-Cap) uneingeschränkt entsprochen wurde und wird. Das Abfindungs-Cap wurde und wird beim Neuabschluss von Vorstandsverträgen berücksichtigt, nicht jedoch bei Abschluss von Verträgen mit Vorständen ab deren dritter Amtszeit, soweit im ersten Vertrag kein Cap vorgesehen war. Insoweit wurde und wird Bestandsschutz eingeräumt.

Wolfsburg, den 18. November 2011


Für den Aufsichtsrat                               Für den Vorstand

Prof. Dr. Ferdinand K. Piëch                    Prof. Dr. Martin Winterkorn


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