Entsprechenserklärung
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der
VOLKSWAGEN AG
zu den Empfehlungen der
„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“
gemäß § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 02. Juli 2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 03. Dezember 2010 mit Ausnahme der Ziffer 4.2.3 Abs. 4 (Abfindungs-Cap) uneingeschränkt entsprochen wurde und wird. Das Abfindungs-Cap wurde und wird beim Neuabschluss von Vorstandsverträgen berücksichtigt, nicht jedoch bei Abschluss von Verträgen mit Vorständen ab deren dritter Amtszeit, soweit im ersten Vertrag kein Cap vorgesehen war. Insoweit wurde und wird Bestandsschutz eingeräumt.
Wolfsburg, den 18. November 2011
Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand
Prof. Dr. Ferdinand K. Piëch Prof. Dr. Martin Winterkorn