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Jährliches Dokument nach § 10 WpPG in 2010

Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) haben börsennotierte Unternehmen einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in dem vorausgegangenen Geschäftsjahr auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften zu veröffentlichen hatte (sog. "jährliches Dokument").

Wir haben im Geschäftsjahr 2010 die folgenden unter § 10 WpPG fallenden Angaben veröffentlicht:

- Veröffentlichungen von Insider-Informationen:
Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“, Menüpunkt „Ad-hoc-Meldungen“

- Stimmrechtsmitteilungen und Gesamtstimmrechtsmitteilungen:
Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“, Menüpunkt „Stimmrechtsmitteilungen nach WpHG“

- Veröffentlichung zusätzlicher Angaben gemäß § 30e WpHG:
Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“, Menüpunkt „Sonstige rechtliche Angelegenheiten“

- Jahresfinanzberichte:
Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“, Menüpunkt „Geschäftsberichte“

- Halbjahresfinanzberichte und Quartalsfinanzberichte (einschließlich Hinweisbekanntmachungen zu Jahres-, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichten):
Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“, Menüpunkt „Zwischenberichte“

- Jahresfinanzberichte
Rubrik „Pflichtveröffentlichungen“, Menüpunkt „Jahresabschluss der Volkswagen AG“

- Einladungen zur Hauptversammlung und Dividendenbekanntmachungen:
Rubrik „Hauptversammlung“, Menüpunkt der jeweiligen Hauptversammlung

- Finanzkalender:
Menü „Info-Center“, Rubrik „Termine“ (laufende Aktualisierung)


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Jährliches Dokument nach
§ 10 WpPG