Dividende
- Wertpapier-Kenn-Nr. 766 400 / 766 403
- ISIN : DE 0007664005 / DE 0007664039
Die Ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 3. Mai 2011
beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von
1.039.270.026,53 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 2,20 €
je dividendenberechtigter Stammaktie 649.100.247,40 €
Ausschüttung einer Dividende von 2,26 €
je dividendenberechtigter Vorzugsaktie 384.522.678,28 €
Vortrag auf neue Rechnung 5.647.100,85 €
Die Dividende wird am 4. Mai 2011 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie
des darauf zu erhebenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %)
durch die depotführenden Banken ausgezahlt.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen
Aktionären, die ihrer Depotbank eine "Nicht-Veranlagungsbescheinigung" des für sie
zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für
Aktionäre, die ihrer Depotbank einen "Freistellungsauftrag" eingereicht haben, soweit
das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus
Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Wolfsburg, im Mai 2011
Der Vorstand
- ISIN : DE 0007664005 / DE 0007664039
Die Ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 3. Mai 2011
beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von
1.039.270.026,53 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 2,20 €
je dividendenberechtigter Stammaktie 649.100.247,40 €
Ausschüttung einer Dividende von 2,26 €
je dividendenberechtigter Vorzugsaktie 384.522.678,28 €
Vortrag auf neue Rechnung 5.647.100,85 €
Die Dividende wird am 4. Mai 2011 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie
des darauf zu erhebenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %)
durch die depotführenden Banken ausgezahlt.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen
Aktionären, die ihrer Depotbank eine "Nicht-Veranlagungsbescheinigung" des für sie
zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für
Aktionäre, die ihrer Depotbank einen "Freistellungsauftrag" eingereicht haben, soweit
das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus
Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Wolfsburg, im Mai 2011
Der Vorstand