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Wolfsburg, 09.11.2011

Volkswagen kommt integriertem Nutzfahrzeugkonzern einen großen Schritt näher

• Mehrheitserwerb an der MAN SE vollzogen
• Alle Beteiligten von der industriellen Logik überzeugt
• Jährliche Synergien in dreistelliger Millionenhöhe möglich

 

Mit dem Mehrheitserwerb an der MAN SE ist der Volkswagen Konzern seinem Ziel, einen integrierten Nutzfahrzeugkonzern aus MAN, Scania und Volkswagen zu schaffen, einen großen Schritt näher gekommen. „Das ist die Geburtsstunde eines neuen Spitzenspielers auf dem weltweiten Lkw-Markt“, sagte Prof. Dr. Martin Winterkorn, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Aktiengesellschaft, am Mittwoch in Wolfsburg. Europas größter Automobilhersteller hält nach dem Vollzug des Pflichtangebots nunmehr 55,90 Prozent der Stimmrechte und 53,71 Prozent des Grundkapitals an der MAN SE.

Die Volkswagen Aktiengesellschaft hatte Anfang Mai 2011 ihren Anteil an den Stammaktien der MAN SE von 29,90 Prozent auf 30,47 Prozent erhöht. Mit Überschreiten der Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte an der MAN SE war Volkswagen aufgrund der Bestimmungen des deutschen Übernahmerechts verpflichtet, allen außenstehenden Aktionären der MAN SE ein Pflichtangebot zum Erwerb ihrer Aktien an der MAN SE zu unterbreiten. Bis zum Ende der Annahmefrist am 29. Juni 2011 hatten MAN Aktionäre Volkswagen 35.857.607 Stammaktien und 164.613 Vorzugsaktien angedient.

Volkswagen, MAN und Scania sind von der industriellen Logik einer engeren Zusammenarbeit überzeugt. Mit dem jetzt vollzogenen Schritt sollen Synergien von mindestens 200 Millionen EUR pro Jahr gehoben werden. Dabei geht es zunächst um den Bereich Beschaffung sowie mittel- und langfristig um eine engere Zusammenarbeit bei der Forschung und Entwicklung sowie der Produktion.

Der Vorstandsvorsitzende Winterkorn betonte erneut, dass die Geschäftstätigkeit von MAN unter Beibehaltung der markenspezifischen Eigenschaften und Geschäftsfelder fortgeführt werden solle. „Das ist das Grundprinzip unserer erfolgreichen Mehrmarken-Strategie“, sagte Winterkorn. Zudem respektiere Volkswagen selbstverständlich die bestehenden Mitbestimmungs- und Arbeitnehmerrechte in vollem Umfang und bekenne sich klar zu Standorten und Beschäftigten. „Wir wollen gemeinsam mit dem Management und den Mitarbeitern von MAN und Scania den integrierten Nutzfahrzeugkonzern für alle Kunden und alle Aktionäre zum Erfolg führen“, ergänzte Winterkorn.

Vor allem MAN und Scania können durch die engere Zusammenarbeit ihre Profitabilität weiter steigern. Volkswagen als größter Aktionär beider Unternehmen wird von der damit verbundenen Wertsteigerung ebenso profitieren wie alle außenstehenden Aktionäre von MAN und Scania. Gleichzeitig hält sich Volkswagen für die Zukunft alle Optionen für die weitere Gestaltung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns offen.

Durch den Mehrheitserwerb von MAN ändert sich unterdessen auch die Beteiligungshöhe von Volkswagen an Scania: Da der von MAN gehaltene Scania-Anteil nun Volkswagen zugerechnet wird, erhöht sich die Beteiligung von Volkswagen am schwedischen Lkw-Hersteller Scania auf 89,2 (bislang 71,8) Prozent der Stimmrechte und 62,6 (49,3) Prozent des Grundkapitals.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen im Hinblick auf den Volkswagen Konzern und den MAN Konzern. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist. Die Volkswagen Aktiengesellschaft weist darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Zusicherung des Eintritts solcher zukünftiger Ereignisse oder einer zukünftigen Geschäftsentwicklung darstellen und dass insbesondere die tatsächliche Entwicklung der Geschäftsergebnisse, der Finanz- und Liquiditätslage sowie des Wirtschaftszweigs, in dem der Volkswagen Konzern und der MAN Konzern tätig sind, und das Ergebnis bzw. die Auswirkungen der Transaktion auf den Volkswagen Konzern und/oder den MAN Konzern wesentlich von der Darstellung in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen wird die Volkswagen Aktiengesellschaft zukunftsgerichtete Aussagen – sei es auf Grund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem Grund – weder aktualisieren noch öffentlich korrigieren.