Wolfsburg, 23.10.2007
Statement zum Urteil des EuGH
Der Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Volkswagengesetz zur Kenntnis genommen. Nach diesem Urteil beschränkt das Volkswagengesetz den freien Kapitalverkehr.
Volkswagen wird das Urteil und mögliche Folgen für das Unternehmen, insbesondere die Auswirkungen auf die Satzung, eingehend prüfen. Der Vorstand hat stets betont, dass sein Handeln auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist und er dabei die Interessen aller Stakeholder in angemessener Weise berücksichtigt.
In den Beteiligungen der Porsche AG und des Landes Niedersachsen sieht der Vorstand eine solide Grundlage für die Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Arbeit.