WKN: 766 400, 766 403
ISIN: DE0007664005, DE0007664039
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 12. Mai 2022 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 19.100.982.980,60 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 7,50 Euro
je dividendenberechtigter Stammaktie 2.213.173.635,00 Euro
Ausschüttung einer Dividende von 7,56 Euro
je dividendenberechtigter Vorzugsaktie 1.558.913.164,20 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 15.328.896.181,40 Euro
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 17. Mai 2022 fällig.Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.
Zahlstelle ist die Commerzbank AG in Frankfurt am Main.
Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapital-vermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Wolfsburg, im Mai 2022
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand