Fahrradleasing in Europa und den USA: Volkswagen Financial Services (VW FS) und Pon Holdings bilden strategische Allianz

Dr. Christian Dahlheim (links), CEO der Volkswagen Financial Services AG, und Janus Smalbraak (rechts), CEO von Pon Holdings stehen zusammen vor eunem Fahrrad und geben sich die Hand.
  • VW FS erwirbt 49 Prozent der Anteile an Pons Fahrradleasing-Tochter Bike Mobility Services
  • Partnerschaft soll Ausbau des Fahrradleasings in Europa und den USA beschleunigen
  • Marktpotenzial von 10 Milliarden Euro für europäisches Dienstfahrrad-Leasing in 2028
  • Fahrradleasing bietet Mitarbeitenden und gewerblichen Kunden zusätzliche Vorteile und macht das E-Bike für mehr Menschen leichter zugänglich

Braunschweig, Amsterdam, München. Volkswagen Financial Services (VW FS) und Pon Holdings (Pon) intensivieren ihre Partnerschaft im Dienstradleasing. Im Rahmen dieser wird sich VW FS mit 49 Prozent an Pons Fahrradleasing-Tochter Bike Mobility Services (BMS) beteiligen. Das Memorandum of Understanding (MoU) zu dieser strategischen Allianz wurde heute auf der IAA Mobility in München unterzeichnet. Ziel ist es, gemeinsam im wachsenden Fahrrad- und E-Bike-Leasinggeschäft in Europa und den USA zu expandieren.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.