Menschenrechte

Menschen gehen über Zebrastreifen

Die Menschenrechtsbeauftragte

Kerstin Waltenberg
„Unsere Stakeholder erwarten von uns zu Recht eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Menschenrechte. Der Einsatz einer Menschenrechtsbeauftragten ist daher ein klares Signal, dass Menschenrechte für Volkswagen eine besondere Bedeutung haben. Die umfassenden Kompetenzen der Menschenrechtbeauftragten gehen dabei deutlich über unsere rechtlichen Verpflichtungen hinaus.“
Kerstin Waltenberg Menschenrechtsbeauftragte
Kerstin Waltenberg

Schutzgüter und Sorgfaltspflichten des LkSG

Zusammenfassung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken nach §§ 2 Abs.2, 3 LkSG.
Zusammenfassung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken nach §§ 2 Abs. 2, 3 LkSG.
Übersicht Sorgfaltspflichten nach §§ 5-10 LkSG

Schutz der Menschenrechte bei der Volkswagen Group

Schutz der Menschenrechte bei Volkswagen
Portrait von Oliver Blume, CEO Volkswagen Group vor grauem Hintergrund
„Als global agierendes Unternehmen steht der Volkswagen Konzern für individuelle Freiheit, faire Arbeitsbedingungen, offenen Welthandel, wirtschaftliche Entwicklungen und friedliches Zusammenleben. Bei unseren weltweiten Geschäftsaktivitäten achten wir darauf, dass unsere Werte gelebt werden und unsere Standards eingehalten werden. Das Gleiche erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.“
Oliver Blume Konzernvorstandsvorsitzender
Portrait von Oliver Blume, CEO Volkswagen Group vor grauem Hintergrund

Der Beschwerdemechanismus

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.