Gute Ideen überdauern bekanntlich die Zeit. Eine davon ist es, etwas, das man benötigt, für eine gewisse Dauer gegen ein festgelegtes Entgelt zu nutzen, ohne es jedoch käuflich erwerben zu müssen. Dieses Grundprinzip des Leasings wurde – wie man zum Beispiel im Handelsblatt nachlesen kann¹⁾ – bereits in vorchristlicher Zeit von den Sumerern praktiziert. Heute, gute 5.000 Jahre später, hat der Gedanke des Leasings nichts an Attraktivität eingebüßt; ganz im Gegenteil: Unternehmen mit Mobilitätsbedarf landen beim Aufbau einer Flotte beinahe unweigerlich bei dieser Beschaffungsform. Aus vielen guten Gründen.
Weil die Liquidität geschont wird – bei bestmöglicher Planungssicherheit
Mal eben 50 neue Firmenfahrzeuge kaufen? Da dürften in so mancher Controlling-Abteilung die Alarmglocken läuten – gerade jetzt, da wir uns einer immer komplexeren Welt gegenübersehen, in der man heute bisweilen nur schwer sagen kann, was morgen passiert. Hier ist Liquidität oft Trumpf – und genau die verbleibt beim Leasing aufseiten des Unternehmens. Die feste Rate lässt sich Monat für Monat problemlos einkalkulieren. Nach Ende der Vertragsdauer gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug einfach an den Leasinggeber zurück – und muss sich um Vermarktung, Wertverlust respektive Restwertrisiko keine Gedanken machen.
Weil Leasing mehr Flexibilität in die betriebliche Mobilität bringt
12, 24, 36 … oder gleich 60 Monate?²⁾ Die Laufzeiten lassen sich – zum Beispiel bei der Volkswagen Leasing GmbH – genauso flexibel gestalten, wie es das individuelle Geschäftsmodell des Unternehmens erfordert. Während sich beispielsweise eine Firma mit Serviceflotte ihre Fahrzeuge gleich für vier Jahre sichert, weil sie mit ihren Kunden feste Wartungsverträge geschlossen hat, ist beim IT-Dienstleister womöglich projektbezogene Mobilität gefragt; etwa, wenn Beschäftigte zur Implementierung einer Softwarelösung für ein Jahr regelmäßig beim Kunden vor Ort sein müssen und danach wieder in den regulären Office-Betrieb wechseln.
Weil Dienstfahrzeuge auf neuestem Stand ein starkes Motivationstool sind
Tatsache ist (und bleibt): Qualifizierte Fachkräfte warten nicht an jeder Ecke – sie müssen gezielt gewonnen werden. Indem man ihnen Dienstfahrzeuge auch zur privaten Nutzung bereitstellt, holt man sie automatisch in ihrem Wunsch nach individueller Mobilität ab. Doch nach dem Gewinnen der Beschäftigten kommt bekanntermaßen das Halten. Und hier spielt Leasing gegenüber anderen Beschaffungsformen einen weiteren Vorteil aus: Schließlich eröffnet es die Möglichkeit, nach Ablauf der Leasingdauer mit einem Fahrzeug auf dem neuesten Stand der Technik bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu punkten. Gerade in Zeiten des rasanten technologischen Fortschritts ein echter Mehrwert in Sachen Employer Branding.
Weil Leasing enormes Sparpotenzial in puncto Verwaltungsaufwand bietet
Halter eines Privatfahrzeugs können ein Lied davon singen, welcher administrative Aufwand allein mit einem Pkw verbunden ist: HU-Termine, Inspektionen, Reparaturen, Reifenwechsel und Co. halten einen ganz schön auf Trab. Das Ganze mal 20, mal 50, mal 100 oder mehr? Da bleibt Flottenverantwortlichen kaum noch Zeit, sich um wichtigere Dinge wie die strategische Ausrichtung des Fuhrparks zu kümmern. Es sei denn, man lagert die oben genannten (und viele weitere) Aspekte effizient aus; denn auch das ist im Rahmen des Leasings für Flottenkunden möglich – Stichwort Full Service Leasing. Hierbei übernimmt die Volkswagen Leasing GmbH bei Bedarf eine ganze Phalanx an wichtigen, aber für Flottenverantwortliche in der Regel zeitintensiven Aufgaben: von der Abwicklung des Rundfunkbeitrags über die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bis hin zur elektronischen Führerscheinkontrolle. Auch Tank- und Ladekarten aus dem Volkswagen Konzern, Wartung & Verschleiß (inklusive UVV-Fahrzeugprüfung), Kaskoschutz und Co. sind in den Full-Service-Leasingvertrag integrierbar und machen das Leben der Flottenverantwortlichen (und das der User) spürbar leichter.
Aktuelles zum Thema
¹⁾Quelle: Handelsblatt: Die Wurzeln des Leasing im babylonischen Ochsenhandel
²⁾Bei Nutzfahrzeugen zwischen 12 und 72 Monaten.
Stand: 26.09.2022
© Volkswagen AG