1. DEUTSCH
  2. News
  3. Stories
  4. 2019
  5. 06
  6. Wo E-Scooter schon zum Alltag gehören

Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen und unsere Kommunikation mit Ihnen zu verbessern. Wir berücksichtigen hierbei Ihre Präferenzen und verarbeiten Daten für Analytics und Personalisierung nur, wenn Sie uns durch Klicken auf "Zustimmen und weiter" Ihre Einwilligung geben oder über den Button "Cookie Präferenzen setzen" eine spezifische Auswahl festlegen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Informationen zu den einzelnen verwendeten Cookies sowie die Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und in der Cookie-Richtlinie.

Zustimmen und weiter Cookie Präferenzen setzen

Wo E-Scooter schon zum Alltag gehören

Wo E-Scooter schon zum Alltag gehören

Die E-Scooter kommen! Nach dem Inkrafttreten des E-Scooter-Gesetzes Mitte Juni wird die neue Form der elektrischen, urbanen Mobilität ihren Siegeszug auch in Deutschland fortsetzen.

In einigen Metropolen der Welt gehören sie längst zum Straßenbild, in vielen anderen werden sie bald nicht mehr wegzudenken sein: E-Scooter. Die Tretroller mit Elektroantrieb bieten Stadtmenschen, Pendlern und Touristen eine lokal emissionsfreie Alternative oder Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr und zum Auto.

Formel-1-Weltmeister und Olympia-Goldmedaillengewinner investieren in Mikromobilität

Die Sharing Economy ist so etwas wie das Sprungbrett, um relativ schnell relativ viele der elektrisch betriebenen Roller auf die Straßen zu bringen. Das haben auch zwei der schnellsten Menschen der Welt erkannt. Bolt Mobility, ein Unternehmen des jamaikanischen Sprintkönigs und Olympiasiegers Usain Bolt, ist jüngst mit E-Scootern in Paris an den Start gegangen. Fast zeitgleich hat der ehemalige Formel-1-Weltmeister Nico Rosberg eine Minderheitsbeteiligung an der deutschen Firma Tier Mobility übernommen.

Früher als Kinderspielzeug belächelt, haben die E-Scooter das Potenzial, Verkehrsprobleme von Lissabon bis Los Angeles zu lösen. Die Branche wächst schnell: Allein auf Frankreichs Straßen fahren seit vergangenem Jahr nicht weniger als eine Viertelmillion E-Scooter. SEAT hat seinen elektrischen Tretroller SEAT eXS powered by Segway erfolgreich auf den Markt gebracht, vor allem in Spanien. Auch die Marke Volkswagen ist auf dem Feld aktiv: Noch in diesem Jahr wird sie mit dem City Skater einen eigenen Last-Mile-Surfer – so nennen Mobilitätsexperten die E-Scooter – auf verschiedene Märkte bringen.

Wie funktioniert E-Scooter-Sharing?

E-Scooter-Sharing funktioniert ähnlich wie free-floating Carsharing. Über eine App und GPS finden Nutzer einen freien E-Scooter, scannen an diesem in der Regel einen QR-Code und können ihn entriegeln. Nachdem man einmal mit dem Fuß Schwung geholt hat, übernimmt der Elektromotor den Vortrieb. Beschleunigt wird in den meisten Fällen, indem man mit dem Daumen einen kleinen Gashebel am Lenker bedient. Die Bezahlung läuft über das im Benutzeraccount hinterlegte Zahlungsmittel. Die Kosten liegen je nach Strecke unter denen für ein Ticket für Bus und Bahn – der Spaßfaktor ist dafür je nach Wetterlage um einiges höher.

Reichweite & Geschwindigkeit

Die Reichweite der meisten Scooter liegt bei durchschnittlich 20 Kilometern, die Geschwindigkeit bei maximal 20 km/h. Ein Helm ist in einigen Ländern vorgeschrieben, empfehlenswert ist er allemal. Bei Sharing-Anbietern werden die Scooter meist abends eingesammelt, über Nacht aufgeladen und am nächsten Morgen wieder auf die Straßen gebracht. Einige Unternehmen geben diese Aufgabe gegen eine kleine Gegenleistung in die Hände von Nutzern.

Wo sind E-Roller schon nutzbar?


  • USA

    Mehr als 30 Städte und über 20 Staaten erlauben E-Scooter bereits auf ihren Straßen. Wie schon beim Skateboard oder dem Strandbuggy, startete der Hype um E-Scooter in Kalifornien.
    Weil die Roller im Sunshine State das ganze Jahr genutzt werden können, überrascht es nicht, dass hier eine ganze Reihe von Anbietern um Kunden buhlen.

    Unumstritten sind E-Scooter jedoch auch in Kalifornien nicht: In einigen Städten begrenzen die Behörden inzwischen die Anzahl der Roller. Um ihre eingeschränkten Flottengrößen dennoch zu erhöhen, müssen die Betreiber ihren Service auf einkommensschwache Gemeinden ausweiten.

    In Gebieten, in denen die E-Scooter nicht erwünscht sind, wird ihr System automatisch per GPS deaktiviert. Beobachtet jemand unsachgemäßen Gebrauch oder schlecht geparkte Roller, kann er dies den Behörden melden. Die Betreiber haben dann zwei Stunden Zeit, die E-Scooter abzuholen. Geschieht dies nicht, werden die Fahrzeuge beschlagnahmt.

  • Frankreich

    Paris war eine der ersten europäischen Städte, die die neue Transportmöglichkeit eingeführt hat. Die als „Trottinettes“ bezeichneten E-Scooter wurden in Frankreich schnell von Gehwegen verbannt, die Fahrer müssen nun entweder Radwege oder Straßen benutzen. In Paris ist inzwischen sogar das Abstellen auf Gehwegen untersagt. Viele Privatnutzer haben sich einen eigenen „Trottinette“ zugelegt, zahlreiche Pendler nutzen die Geräte, um morgens zur Arbeit und abends wieder nach Hause zu kommen. Laut der französischen Gesellschaft für Mikromobilität wurden allein 2018 mehr als 200.000 E-Scooter verkauft, doppelt so viele wie im Jahr davor.

  • Deutschland

    In Süddeutschland fand unlängst eine kleine, von der Regierung unterstützte E-Scooter-Testreihe statt, um die Möglichkeiten eines landesweiten Rollouts im Laufe dieses Jahres zu prüfen. Nach der erfolgreichen Erprobung stimmte der Bundesrat am 17. Mai der Regierungsverordnung zur Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr zu – allerdings dürfen diese nicht auf Gehwegen gefahren werden und erst ab einem Alter von 14 Jahren. Mitte Juni hat die Bundesregierung diese Änderung umgesetzt. In Berlin haben schon erste E-Scooter-Verleiher den Dienst aufgenommen. E-Scooter in Deutschland dürfen nicht mehr als 500 Watt Leistung haben und nicht schneller als 20 km/h sein. Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland zusätzliche Sicherheitsbestimmungen wie zwei unabhängige Bremsen und eine ausreichende Beleuchtung. Das Tragen eines Helmes ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen.

  • Belgien

    In Belgiens Hauptstadt Brüssel bieten nicht weniger als sechs verschiedene Anbieter E-Scooter-Sharing an, zwei davon sind lokale Unternehmen. Seit dem 1. Februar haben die Behörden damit begonnen, die Anbieter strenger zu kontrollieren.

  • Österreich

    Auch in Wien teilen sich mehrere E-Scooter-Anbieter den Markt für E-Scooter-Sharing, insgesamt sind es in Österreichs Hauptstadt fünf. Die elektrischen Tretroller stehen aber nur in einem begrenzten Geschäftsbereich zur Verfügung. Sobald ein Fahrzeug die definierte Zone verlässt, wird der Fahrer per Warnsignal zur Rückkehr in den Geschäftsbereich aufgefordert. Nur dort kann er die Fahrt beenden.

  • Schweiz

    Nach einer Reihe von Zwischenfällen hatte ein großer Sharing-Anbieter seine E-Scooter zur weiteren Untersuchung zwischenzeitlich wieder eingesammelt. Trotzdem hat das den Erfolg der „e-Trottis“, wie die Fahrzeuge in der Schweiz genannt werden, wenig beeinträchtigt. Sowohl private Käufer als auch Sharing-Anbieter bringen immer mehr Elektro-Tretroller auf die Straßen. Die größte E-Scooter-Dichte findet man in Basel und Zürich.

  • Großbritannien

    Auch Großbritannien bereitet sich auf die E-Scooter-Welle vor. Derzeit läuft im Londoner Olympiapark eine Testphase mit einem Anbieter, um Daten für einen möglichen weiteren Rollout zu sammeln. Stand Sommer 2019 dürfen E-Scooter nur auf Privatgeländen gefahren werden.

  • Spanien

    Anders als in Nordeuropa können E-Scooter in Malaga und Madrid – begünstigt durch das warme Klima – das ganze Jahr über genutzt werden. Anbieter wie Bird, Lime und Tier sind auf dem spanischen Markt aktiv. Zudem hat SEAT eine strategische Kooperation mit dem Start-up UFO bekannt gegeben, um eine gemeinschaftliche Nutzung von E-Tretrollern (Kicksharing) anzubieten. Im Rahmen dieses Projekts werden den Einwohnern von Madrid 530 Exemplare des SEAT eXS Kickscooter powered by Segway zur Verfügung gestellt. In der Hauptstadt Spaniens sind die E-Scooter nicht in Fußgängerzonen erlaubt. Auch auf Straßen mit einem Tempolimit über 50km/h sind die Fahrzeuge verboten. Die spanische Regierung hat nach einer Reihe von Vorgängen im vergangenen Jahr damit begonnen, die Anbieter stärker zu regulieren.  

  • Portugal

    Im vergangenen Jahr hat ein Anbieter aus Kalifornien fast 500 E-Scooter auf die Straßen Lissabons gebracht. In der portugiesischen Hauptstadt profitieren die Anbieter dabei genauso wie im Nachbarland Spanien vom günstigen Wetter und 365 potentiellen Nutzungstagen im Jahr – obwohl das „scootern“ im hügeligen Lissabon mit seinen vielen Kopfsteinpflasterstraßen eine Herausforderung ist.

  • Polen

    Auch in Polen ist der E-Scooter-Hype angekommen. In Warschau und Breslau gehören die Tretroller längst zum Straßenbild. Auch in anderen Städten nehmen Sharing-Anbieter das Geschäft auf.

  • Schweden

    Auch Schweden ist bei der modernen Mobilitätslösung vorn dabei. Dabei geben in dem skandinavischen Land nicht US-amerikanische Anbieter den Ton an, sondern das einheimische Unternehmen VOI. Der Sharing-Anbieter hat seine elektrischen Tretroller in Stockholm, Göteborg und Malmö im Einsatz. Außerdem ist VOI in anderen europäischen Städten wie Malaga, Saragossa, Murcia, Lissabon und Paris aktiv.

  • Israel

    Ideale Wetterbedingungen und eine flache Landschaft machen E-Scooter zu einer praktischen Alternative zum öffentlichen Nahverkehr. Besonders, da Busse und Bahnen nicht am Sabbat, dem jüdischen Ruhetag, fahren. Laut der israelischen Zeitung Haaretz hat die E-Scooter-Nutzung in dieser Zeit ihren Höhepunkt.   

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie auf diesen Link gehen, verlassen Sie die Seiten der Volkswagen AG. Die Volkswagen AG macht sich die durch Links erreichbaren Seiten Dritter nicht zu eigen und ist für deren Inhalte nicht verantwortlich. Volkswagen hat keinen Einfluss darauf, welche Daten auf dieser Seite von Ihnen erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden. Nähere Informationen können Sie hierzu in der Datenschutzerklärung des Anbieters der externen Webseite finden.

Weiter zur Seite Abbrechen