• Maßnahmen zur Elektrifizierung von Autos und Zweirädern auf der Insel vollständig umgesetzt
  • Hohe Nachfrage nach digitalen Mobilitätsdiensten; Zahl der E-Fahrzeuge wächst kontinuierlich
  • 3-Megawatt-Solarpark wird E-Fahrzeuge ab 2024 vollständig mit regenerativ erzeugtem Strom versorgen

Astypalea. 13. Juni 2023 – Die griechische Insel Astypalea dient als Zukunftslabor für smarte, nachhaltige Mobilität. Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts des Volkswagen Konzerns und der Hellenischen Republik soll sie schrittweise auf E-Mobilität, digitale Mobilitätslösungen und grüne Energie umgestellt werden. Die erste Zwischenbilanz fällt positiv aus: Die neuen, digitalen Mobilitätsdienste haben sich schnell etabliert, ein Viertel der Einwohner nutzt den Ridesharing-Dienst ASTYBUS bereits regelmäßig. Alleine in den vergangenen zwölf Monaten hat ASTYBUS mehr als 200.000 Kunden-Kilometer absolviert. Auch die Elektrifizierung macht Fortschritte: Praktisch alle Neuwagen, die auf Astypalea zugelassen werden, sind inzwischen reine E-Autos.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.