Volkswagen gewinnt Preis für die beste Förderung der Schlafgesundheit

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Maleen Bösenberg
Maleen Bösenberg
Unternehmenskommunikation Sprecherin People & HR
Vier Personen in formeller Kleidung, die lächelnd eine Auszeichnung präsentieren.
Projektteam Dr. Lukas Hinken, Dr. Beate Heuberger, Dr. Lars Nachbar und Dagny Engel
  • Volkswagen erhält den Deutschen Schlafpreis 2024 der Deutschen Stiftung Schlaf
  • Der Preis würdigt herausragende Leistungen und Innovationen auf dem Gebiet der Schlafforschung, der Schlafmedizin sowie der Förderung von Schlafgesundheit
  • Dr. med. Lars Nachbar, Leiter Volkswagen Konzern Gesundheitswesen und Arbeitsschutz: „Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung sind zentrale Elemente unserer Verantwortung als attraktiver Arbeitgeber.“

Wolfsburg. Die Deutsche Stiftung Schlaf hat die Volkswagen AG in der Kategorie „Arbeitgeber Schlafgesundheit“ mit dem Deutschen Schlafpreis 2024 ausgezeichnet. Damit würdigt die Stiftung Volkswagens Engagement im Bereich der Schlafgesundheit.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.