Volkswagen Group veröffentlicht dritten Responsible Raw Materials Report

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Esra Aydin
Esra Aydin
Corporate Communications Sprecherin Nachhaltigkeit & CSR
Luftaufnahme eines Tagebaus
Luftaufnahme eines Tagebaus
  • Jährlicher Bericht über Fortschritte bei Transparenz und Risikominderung in den Rohstofflieferketten
  • Fokus auf menschenrechtliche Risiken durch neu ernannte Human Rights Officer
  • Highlights 2022: Beitritte zur “Initiative for Responsible Mining Assurance” (IRMA), zur “Leather Working Group” (LWG) und in den Beirat von “The Copper Mark”  

Wolfsburg. Im Mittelpunkt des diesjährigen Responsible Raw Materials Reports stehen die Anpassungen der bestehenden Managementsysteme und Prozesse an das seit dem 1. Januar 2023 gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Einführung des Responsible Supply Chain Systems (ReSC). Ein wichtiger Bestandteil dessen ist das neu implementierte Human Rights Focus System (HRFS). Damit sollen besonders hohe Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen und Umwelt identifiziert werden, um schnell und angemessen auf diese reagieren zu können. Außerdem wurde Dr. Kerstin Waltenberg zur Menschenrechtbeauftragten ernannt, um insbesondere die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zu überprüfen.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.