Volkswagen und Mahindra unterzeichnen Liefervertrag

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Tim Fronzek
Tim Fronzek
Volkswagen Group Components | Konzernressort Technik | Sprecher Produkte und Innovationen
B2023CW02727
  • Mahindra wird einen Teil seiner Elektroplattform INGLO mit elektrischen Komponenten des MEB und Einheitszellen von Volkswagen ausstatten
  • Beide Unternehmen sondieren weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Indien im Bereich der E-Mobilität

Chennai / Wolfsburg. Der Volkswagen Konzern und Mahindra & Mahindra Ltd. (M&M) haben den ersten Liefervertrag über Komponenten des MEB von Volkswagen für Mahindras eigens entwickelte Elektroplattform INGLO unterzeichnet und damit ihre gemeinsame Vision der Zusammenarbeit im Bereich der E-Mobilität einen entscheidenden Schritt weiter gebracht. Der Vertrag umfasst die Lieferung elektrischer Komponenten des MEB von Volkswagen sowie von Einheitszellen. Mit der Vereinbarung vertiefen Volkswagen und Mahindra ihre Zusammenarbeit, die 2022 mit einer Absichtserklärung begann. Beide Unternehmen werden eine mögliche Ausweitung der Zusammenarbeit prüfen.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.