Volkswagen startet Prüfung eines Börsengangs der Porsche AG

  • Vorstand und Aufsichtsrat schließen Eckpunktevereinbarung ab und beschließen Prüfung der Umsetzbarkeit eines möglichen Börsengangs
  • Volkswagen AG beabsichtigt, Grundkapital der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in Vorzugs- und Stammaktien zu unterteilen und bis zu 25% der Vorzugsaktien zu platzieren
  • Porsche Automobil Holding SE würde 25% plus eine Aktie der Stammaktien an der Porsche AG erwerben
  • Börsengang der Porsche AG wäre nächster Schritt in Transformation von Volkswagen vom Markenkonzern hin zu einem vertikal integrierten Mobilitätskonzern und würde zusätzliche Flexibilität zur Beschleunigung der Konzernstrategie NEW AUTO schaffen
  • Börsengang würde mehr unternehmerische Freiheit für die Porsche AG bedeuten und gleichzeitig den Wert des Unternehmens für die Volkswagen-Aktionäre sichtbar machen
  • Aktionäre sollen bei erfolgreicher Transaktion Sonderdividende in Höhe von 49 Prozent der Bruttogesamterlöse erhalten
  • Die Beschäftigten der Volkswagen AG würden über eine Mitarbeiterbeteiligung in Höhe von 2 000 Euro pro Mitarbeiter am Erfolg des Konzerns partizipieren
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.